eVB-Nummer: die elektronische Versicherungsbestätigung einfach erklärt
Ohne eVB-Nummer kein Kennzeichen: Wer ein Auto anmelden, ummelden oder wieder zulassen will, muss der Zulassungsstelle nachweisen, dass eine Kfz-Haftpflichtversicherung besteht. Dieser Nachweis ist die elektronische Versicherungsbestätigung, kurz eVB. Sie bekommen sie von dem Versicherer, bei dem Sie Ihr Auto versichern – kostenlos und meist innerhalb kurzer Zeit.
Hier erfahren Sie, wie die eVB-Nummer funktioniert, wann Sie sie brauchen und worauf Sie achten sollten.
Kfz-Versicherung – Angebot anfordern
Erst vergleichen, dann eVB anfordern: Die eVB-Nummer erhalten Sie von Ihrem künftigen Versicherer. Vergleichen Sie deshalb vorher die Tarife: Geben Sie Ihre PLZ ein und starten Sie die kostenlose, unverbindliche Anfrage.
Was ist die eVB-Nummer?
Die eVB-Nummer ist ein siebenstelliger Code aus Buchstaben und Ziffern. Die ersten beiden Zeichen kennzeichnen den Versicherer, die übrigen fünf werden zufällig erzeugt. Hinter der Nummer sind Angaben zum Fahrzeug und zum Versicherungsnehmer hinterlegt. Die Zulassungsstellen können diese Daten über das Kraftfahrt-Bundesamt elektronisch abrufen.
Die eVB wurde mit der Fahrzeug-Zulassungsverordnung eingeführt und hat die frühere Versicherungsdoppelkarte aus Papier ersetzt.
Wofür brauchen Sie eine eVB-Nummer?
Laut ADAC benötigen Sie die eVB-Nummer unter anderem für:
- die Neuzulassung eines Fahrzeugs
- die Wiederzulassung eines abgemeldeten Fahrzeugs
- die Ummeldung auf einen neuen Halter, etwa nach einem Gebrauchtwagenkauf
- die Beantragung eines Kurzzeitkennzeichens für Probe- oder Überführungsfahrten
- den Umzug in einen anderen Zulassungsbezirk
Auch bei der Online-Zulassung muss die eVB-Nummer vorliegen.
So bekommen Sie Ihre eVB-Nummer
- Tarife vergleichen: Die eVB stellt der Versicherer aus, bei dem Sie die Kfz-Haftpflicht abschließen. Der Vergleich kommt also zuerst.
- Versicherung beantragen: Für das Angebot brauchen Sie unter anderem Angaben zum Fahrzeug, zur geplanten Fahrleistung, zu den Fahrern und – falls vorhanden – Ihre SF-Klasse.
- eVB erhalten: Der Versicherer schickt Ihnen die Nummer per E-Mail, SMS oder Post. Online geht das oft besonders schnell.
- Bei der Zulassung angeben: Sie nennen die Nummer bei der Zulassungsstelle oder tragen sie bei der Online-Zulassung ein.
Welche Faktoren Ihren Beitrag bestimmen, erklärt unser Überblick zu den Kosten der Kfz-Versicherung. Ihre bisherige Schadenfreiheit können Sie mitnehmen – mehr dazu unter SF-Klasse und Schadenfreiheitsrabatt.
Was kostet die eVB-Nummer?
Die eVB-Nummer ist kostenlos – auch dann, wenn Sie sie am Ende nicht verwenden. Kosten entstehen erst für den Versicherungsschutz selbst: Melden Sie ein Auto damit an, zahlen Sie den Beitrag für die Zeit, in der Versicherungsschutz besteht.
Wie lange ist die eVB-Nummer gültig?
Die Gültigkeitsdauer legt jeder Versicherer selbst fest. Laut ADAC sind bei vielen Versicherern drei bis sechs Monate üblich, die maximale Gültigkeit beträgt zwei Jahre (730 Tage). Wird die Nummer in dieser Zeit nicht genutzt, verfällt sie. Außerdem gilt: Eine von Privatpersonen beantragte eVB-Nummer kann nur einmal verwendet werden.
Ab wann sind Sie versichert?
Mit der eVB-Nummer erhalten Sie in der Kfz-Haftpflicht einen vorläufigen Versicherungsschutz. Nach den Musterbedingungen des GDV (AKB, Abschnitt B.2) beginnt er zum vereinbarten Zeitpunkt, spätestens mit der Zulassung des Fahrzeugs unter Verwendung der eVB. Für Teilkasko und Vollkasko besteht vorläufiger Schutz nur, wenn der Versicherer ihn ausdrücklich zugesagt hat.
Wichtig: Zahlen Sie den ersten Beitrag rechtzeitig. Wird er nicht fristgerecht gezahlt, kann der vorläufige Schutz unter bestimmten Voraussetzungen rückwirkend entfallen. Maßgeblich sind die Bedingungen Ihres Versicherers.
Warum die Zulassungsstelle eine eVB ablehnen kann
Die Sachbearbeitung gibt die Nummer ein und sieht die Daten aus Ihrem Versicherungsantrag. Nach Angaben des Versicherers BavariaDirekt sind die häufigsten Gründe für eine Ablehnung:
- die eVB ist abgelaufen
- die Nummer wurde falsch angegeben
- Name oder Adresse des Halters im Antrag stimmen nicht mit dem Ausweis überein
- Zulassungsart und Versicherungsart passen nicht zusammen – eine eVB für ein Kurzzeitkennzeichen gilt zum Beispiel nicht für eine reguläre Zulassung
Melden Sie sich in diesem Fall direkt bei Ihrem Versicherer, damit er die Daten korrigiert oder eine neue Nummer ausstellt.
Checkliste: Unterlagen für die Zulassung
Zuständig ist die Zulassungsbehörde an Ihrem (Haupt-)Wohnsitz. Neben der eVB-Nummer brauchen Sie laut ADAC in der Regel:
- Personalausweis oder Reisepass
- Zulassungsbescheinigung Teil II, bei Gebrauchtwagen auch Teil I
- Nachweis der letzten Hauptuntersuchung
- Einzugsermächtigung (SEPA-Lastschriftmandat) für die Kfz-Steuer
- bei Neuwagen meist die Übereinstimmungsbescheinigung (CoC)
Prüfen Sie vorab die Hinweise Ihrer örtlichen Zulassungsstelle – manche verlangen zusätzliche Unterlagen, etwa eine Meldebescheinigung bei Vorlage eines Reisepasses.
Brauchen Sie beim Versicherungswechsel eine neue eVB?
Wechseln Sie nur den Versicherer für ein bereits zugelassenes Auto, müssen Sie in der Regel nicht zur Zulassungsstelle. Der neue Versicherer meldet den Vertrag elektronisch an die Zulassungsbehörde. Wichtig ist, dass der neue Schutz nahtlos an den alten anschließt. Wie Sie dabei vorgehen, erklärt Kfz-Versicherung wechseln.
Häufige Fragen zur eVB-Nummer
Was kostet eine eVB-Nummer?
Nichts. Die eVB-Nummer ist kostenlos, auch wenn Sie sie nicht nutzen. Sie zahlen nur den Beitrag für den tatsächlichen Versicherungsschutz.
Wie lange ist eine eVB-Nummer gültig?
Das legt der Versicherer fest. Üblich sind oft drei bis sechs Monate, maximal sind zwei Jahre (730 Tage) möglich. Nach der Verwendung verfällt sie.
Kann ich eine eVB-Nummer mehrfach verwenden?
Nein. Eine von Privatpersonen beantragte eVB-Nummer gilt nur für einen Zulassungsvorgang.
Darf ich mit der eVB-Nummer schon fahren?
Nein, dafür brauchen Sie ein Kennzeichen. Ohne gültige Hauptuntersuchung darf man laut ADAC allerdings mit vorab zugeteilten, ungestempelten Kennzeichen zur Zulassungsbehörde fahren; ein bloß reserviertes Wunschkennzeichen genügt nicht.
Gilt die eVB auch für Teilkasko und Vollkasko?
Der vorläufige Schutz mit der eVB betrifft die Kfz-Haftpflicht. Für die Kasko besteht vorläufiger Schutz nur, wenn der Versicherer ihn ausdrücklich zugesagt hat.
Nächster Schritt
Vergleichen Sie zuerst Tarife, wählen Sie Ihren Versicherer und fordern Sie dann die eVB-Nummer an. Wie der Vergleich bei uns funktioniert, steht unter Wie Autoabsichern.de funktioniert.
Kfz-Versicherung nach PLZ vergleichen
Quellen
- ADAC: eVB-Nummer – Aufbau, Verwendungszwecke, kostenlos, Gültigkeit (max. 730 Tage, oft 3–6 Monate), einmalige Verwendung, Fahrten mit ungestempelten Kennzeichen
- GDV: Musterbedingungen, darunter AKB Abschnitt B.2 „Vorläufiger Versicherungsschutz“
- ADAC: Auto anmelden und abmelden (Unterlagen für die Zulassung)
- BavariaDirekt (Versicherer-Ratgeber): eVB – keine neue eVB beim reinen Versichererwechsel; häufige Ablehnungsgründe