Kündigung der Kfz-Versicherung: Vorlage zum Kopieren und worauf Sie achten sollten
Eine Kündigung der Kfz-Versicherung ist kurz – aber sie muss die richtigen Angaben enthalten und rechtzeitig zugehen. Auf dieser Seite finden Sie eine Vorlage für die ordentliche Kündigung zum Ablauf des Versicherungsjahres sowie Varianten für die Kündigung nach einer Beitragserhöhung und nach einem Schaden. Ersetzen Sie die Angaben in eckigen Klammern durch Ihre eigenen Daten.
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Diese Angaben gehören in die Kündigung
- Ihr Name und Ihre Anschrift (wie im Versicherungsschein)
- Name und Anschrift des Versicherers
- Versicherungsscheinnummer (Vertragsnummer)
- Amtliches Kennzeichen des Fahrzeugs
- Kündigungstermin, zum Beispiel „zum Ablauf des Versicherungsjahres am 31.12.2026“
- Bitte um schriftliche Bestätigung mit Angabe des Beendigungsdatums
- Ort, Datum und Unterschrift
Vorlage: ordentliche Kündigung zum Ablauf
[Straße Hausnummer]
[PLZ Ort]
[Name des Versicherers]
[Anschrift des Versicherers]
[Ort], [Datum]
Kündigung meiner Kfz-Versicherung
Versicherungsscheinnummer: [Nummer]
Amtliches Kennzeichen: [Kennzeichen]
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit kündige ich den oben genannten Kfz-Versicherungsvertrag fristgerecht zum Ablauf des Versicherungsjahres, also zum [31.12.2026], hilfsweise zum nächstmöglichen Zeitpunkt.
Bitte bestätigen Sie mir den Eingang dieser Kündigung und das Datum der Vertragsbeendigung schriftlich.
Mit freundlichen Grüßen
[Unterschrift]
[Vorname Nachname]
Haben Sie Teilkasko oder Vollkasko im selben Vertrag, umfasst diese Formulierung in der Regel den gesamten Vertrag. Möchten Sie nur einen Teil kündigen – etwa die Vollkasko –, schreiben Sie das ausdrücklich dazu und prüfen Sie vorher, ob Ihre Bedingungen das zulassen.
Variante: Kündigung nach Beitragserhöhung
Erhöht der Versicherer den Beitrag, ohne dass sich der Leistungsumfang ändert, können Sie innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung kündigen. Ersetzen Sie den Kündigungssatz zum Beispiel so:
Wann dieses Recht besteht und wann nicht, erklärt der Ratgeber Sonderkündigungsrecht in der Kfz-Versicherung.
Variante: Kündigung nach einem Schaden
Nach einem Schadenfall können Sie innerhalb eines Monats kündigen, nachdem die Verhandlungen über die Entschädigung abgeschlossen sind oder der Versicherer in der Haftpflicht seine Leistungspflicht anerkannt oder abgelehnt hat. Sie können wählen, ob die Kündigung sofort oder später wirken soll, spätestens zum Ablauf des Versicherungsjahres.
So kommt die Kündigung sicher an
- Zugang zählt: Bei der ordentlichen Kündigung muss das Schreiben in der Regel spätestens einen Monat vor Ablauf beim Versicherer sein – bei Verträgen mit Kalenderjahr also bis zum 30. November. Mehr dazu: Kfz-Versicherung kündigen bis 30. November.
- Form prüfen: Welche Form genügt – Brief oder Textform, etwa per E-Mail oder über das Kundenportal –, steht in Ihren Vertragsbedingungen.
- Nachweis sichern: Wählen Sie einen Versandweg, mit dem Sie den Zugang belegen können, zum Beispiel ein Einschreiben mit Rückschein, und bewahren Sie eine Kopie auf.
- Bestätigung abwarten: Kommt innerhalb von etwa zwei Wochen keine Bestätigung, fragen Sie nach.
- Kündigungsservice nutzen: Viele Versicherer kündigen den Altvertrag auf Wunsch für Sie. Klären Sie dann, ob Sie selbst noch etwas tun müssen, damit nicht doppelt oder gar nicht gekündigt wird.
Häufige Fehler
- Kündigen, bevor der neue Vertrag angenommen ist – in der Kasko dürfen Versicherer Anträge ablehnen.
- Falsche oder fehlende Versicherungsscheinnummer.
- Kündigung zu spät abgeschickt, sodass sie erst im Dezember ankommt.
- SF-Klasse vergessen: Der neue Versicherer fragt den Schadenverlauf normalerweise selbst an. Prüfen Sie trotzdem, ob die Einstufung im neuen Vertrag stimmt – siehe SF-Klasse herausfinden.
Häufige Fragen zur Kündigung der Kfz-Versicherung
Kann ich die Kfz-Versicherung per E-Mail kündigen?
Das hängt von Ihren Vertragsbedingungen ab. Viele Versicherer akzeptieren Textform, etwa per E-Mail oder Kundenportal. Wichtig ist, dass Sie den Zugang nachweisen können.
Bis wann muss die Kündigung beim Versicherer sein?
Bei der ordentlichen Kündigung spätestens einen Monat vor Ablauf des Versicherungsjahres, bei Verträgen mit Kalenderjahr also bis 30. November.
Muss ich einen Grund angeben?
Für die ordentliche Kündigung zum Ablauf nicht. Bei einer Sonderkündigung sollten Sie den Anlass nennen, zum Beispiel die Beitragserhöhung oder den Schadenfall.
Was bedeutet „hilfsweise zum nächstmöglichen Zeitpunkt“?
Der Zusatz soll sicherstellen, dass die Kündigung trotzdem wirkt, falls der genannte Termin nicht stimmt. Er ersetzt aber nicht die Prüfung der richtigen Frist.
Brauche ich für den neuen Vertrag eine eVB-Nummer?
Für einen reinen Versichererwechsel bei einem zugelassenen Auto in der Regel nicht. Mehr dazu unter eVB-Nummer.
Nächster Schritt
Vergleichen Sie zuerst Tarife, schließen Sie den neuen Vertrag ab und kündigen Sie dann fristgerecht. Kfz-Versicherung nach PLZ vergleichen
Hinweis: Die Vorlage ist ein unverbindliches Muster ohne Gewähr und keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind Ihr Versicherungsschein und die Bedingungen (AKB) Ihres Versicherers. Stand: Oktober 2026.
Quellen
- GDV: Musterbedingungen, AKB Abschnitt G (Kündigung, Kündigung nach Schadenereignis, Beitragserhöhung)
- § 40 VVG: Kündigung bei Prämienerhöhung
- ADAC Autoversicherung: Kfz-Versicherung wechseln (Einschreiben mit Rückschein, Kündigungsservice)
- Verbraucherzentrale NRW: Versicherung wegen Beitragserhöhung, Verkauf oder Umzug kündigen