Kfz-Versicherung für Ausländer und Neuzugezogene: was Sie in Deutschland brauchen

Wer neu nach Deutschland zieht und Auto fahren möchte, hat meist drei Fragen: Gilt mein Führerschein? Wie bekomme ich ein deutsches Kennzeichen? Und warum ist das erste Versicherungsangebot so teuer? Die Kfz-Versicherung selbst funktioniert für Ausländer nach denselben Regeln wie für Deutsche – wichtig sind vor allem der Wohnsitz, das Fahrzeug und die nachweisbare Fahrpraxis. Diese Seite zeigt die Schritte in der richtigen Reihenfolge.

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Was in Deutschland Pflicht ist

Für jedes zugelassene Auto muss eine Kfz-Haftpflichtversicherung bestehen (§ 1 Pflichtversicherungsgesetz). Sie zahlt Schäden, die Sie anderen zufügen. Gesetzlich vorgeschrieben sind Mindestdeckungssummen von 7,5 Millionen Euro für Personenschäden, 1,3 Millionen Euro für Sachschäden und 50.000 Euro für reine Vermögensschäden. Viele Tarife bieten deutlich höhere Summen. Teilkasko und Vollkasko für Schäden am eigenen Auto sind freiwillig: Teilkasko oder Vollkasko?

Schritt 1: Führerschein prüfen

  • Führerschein aus der EU oder dem EWR (EU-Staaten, Island, Liechtenstein, Norwegen): Er gilt nach dem Umzug weiter und muss nicht umgeschrieben werden.
  • Führerschein aus einem Drittstaat: Er gilt nur noch sechs Monate ab Begründung des ordentlichen Wohnsitzes in Deutschland. Wer insgesamt nicht länger als zwölf Monate bleibt, kann eine Verlängerung um weitere sechs Monate beantragen. Danach brauchen Sie eine deutsche Fahrerlaubnis.
  • Umschreibung: Ob Prüfungen nötig sind, hängt von der Staatenliste der Fahrerlaubnis-Verordnung (Anlage 11 FeV) ab. Seit dem 18. August 2026 stehen auch die Ukraine und Montenegro auf der Liste. Außerdem werden Drittstaaten-Führerscheine anerkannt, die bereits in einem anderen EU-Staat umgetauscht wurden. Für Länder außerhalb der Liste sind theoretische und praktische Prüfung nötig, eine Fahrschulausbildung aber nicht.

Für die Versicherung ist der Führerschein doppelt wichtig: Viele Versicherer fragen, seit wann Sie ihn besitzen, und die Musterbedingungen sehen bei mindestens drei Jahren Führerscheinbesitz eine bessere Einstiegsklasse vor (dazu unten mehr).

Schritt 2: Fahrzeug zulassen

Ein im Ausland zugelassenes Auto darf nur vorübergehend in Deutschland fahren – grundsätzlich bis zu einem Jahr und nur, solange hier kein regelmäßiger Standort begründet ist (§ 46 FZV). Wer hier wohnt und das Auto hier nutzt, muss es also in Deutschland zulassen. Für die Zulassung brauchen Sie in der Regel:

  • die eVB-Nummer Ihres neuen Versicherers als Versicherungsnachweis – was die eVB-Nummer ist,
  • Personalausweis oder Reisepass mit Nachweis der Wohnanschrift,
  • die Fahrzeugpapiere und einen gültigen HU-Nachweis,
  • ein SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer.

Bei Fahrzeugen aus dem Ausland verlangt die Zulassungsstelle zusätzliche Unterlagen, zum Beispiel ausländische Fahrzeugpapiere, eine Übereinstimmungsbescheinigung oder ein Gutachten. Fragen Sie vorab bei Ihrer Zulassungsstelle nach, was im Einzelfall nötig ist.

Schritt 3: SF-Klasse und Einstufung

Der Beitrag hängt stark von der SF-Klasse (Schadenfreiheitsklasse) ab. Wer noch nie in Deutschland versichert war, startet nach den Musterbedingungen in SF 0. Bessere Startpositionen sind möglich:

  • Vorversicherung im EU-Ausland: Kfz-Haftpflichtversicherer in der EU und im EWR müssen Ihnen bei Vertragsende eine Bescheinigung über Ihren Schadenverlauf ausstellen, nach einem einheitlichen EU-Muster. Deutsche Versicherer müssen Bescheinigungen aus der EU und dem EWR genauso behandeln wie deutsche – wie viele Jahre sie anrechnen, regeln sie aber selbst. Ausführlich: Schadenfreiheit aus dem Ausland anerkennen lassen.
  • Führerschein seit mindestens drei Jahren: Dann ist nach den Musterbedingungen SF ½ statt SF 0 vorgesehen. Ein Führerschein aus einem Staat außerhalb des EWR zählt dabei, wenn er ohne weitere Prüfung umgeschrieben werden kann.
  • Zweitwagen oder Übertragung: Läuft in Ihrem Haushalt bereits ein Vertrag, kann ein Zweitwagen günstiger eingestuft werden. Auch eine SF-Klasse von Angehörigen lässt sich unter Bedingungen übertragen: Zweitwagen versichern · SF-Klasse übertragen.

Was den Beitrag außerdem bestimmt

Neben der SF-Klasse zählen vor allem die Regionalklasse Ihres Zulassungsbezirks, die Typklasse des Automodells, das Alter der Fahrer, der Fahrerkreis, die jährliche Fahrleistung, der Abstellort und die gewählte Selbstbeteiligung. Mehr dazu: Kosten der Kfz-Versicherung · Regionalklasse · Typklasse.

Praktische Tipps für den Start

  • Unterlagen aus dem Heimatland sichern: Fordern Sie vor dem Umzug eine Bescheinigung über Ihren Schadenverlauf an – nachträglich ist das oft mühsamer.
  • Mit gleichen Angaben vergleichen: Geben Sie bei jedem Angebot dieselben Daten an (Fahrzeug, Fahrer, Kilometer, Selbstbeteiligung). Nur dann sind die Preise vergleichbar.
  • Vertragssprache: Versicherungsbedingungen sind in Deutschland in der Regel auf Deutsch. Lassen Sie sich wichtige Punkte im Zweifel erklären, bevor Sie unterschreiben.
  • Fahrten ins Ausland: Für Reisen außerhalb Deutschlands stellt Ihr Versicherer auf Anfrage die Internationale Versicherungskarte (Grüne Karte) aus.

Häufige Fragen zur Kfz-Versicherung für Ausländer

Können Ausländer in Deutschland eine Kfz-Versicherung abschließen?

Ja, unabhängig von der Staatsangehörigkeit. Für die Zulassung brauchen Sie einen Wohnsitz in Deutschland, zum Fahren eine gültige Fahrerlaubnis.

Warum ist die erste Versicherung für Neuzugezogene so teuer?

Weil ohne anerkannte Vorversicherung meist eine niedrige SF-Klasse gilt. Eine Bescheinigung über den Schadenverlauf aus dem Ausland und ein Führerschein seit mindestens drei Jahren können die Einstufung verbessern.

Darf ich mit meinem ausländischen Kennzeichen weiterfahren?

Nur vorübergehend und nur, solange in Deutschland kein regelmäßiger Standort des Fahrzeugs besteht. Wer hier wohnt und das Auto hier nutzt, muss es ummelden.

Gilt mein Führerschein aus einem Nicht-EU-Land?

Nach Begründung des Wohnsitzes noch sechs Monate, in Ausnahmefällen zwölf Monate. Danach brauchen Sie eine deutsche Fahrerlaubnis – mit oder ohne Prüfung, je nach Ausstellungsland.

Wo bekomme ich die eVB-Nummer?

Vom Versicherer, bei dem Sie die Kfz-Haftpflicht abschließen. Sie erhalten sie meist sofort nach dem Antrag und geben sie bei der Zulassungsstelle an.

Nächster Schritt

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Hinweis: Allgemeine Information ohne Gewähr, keine Rechts- oder Versicherungsberatung. Regeln zu Führerschein und Zulassung können sich ändern; maßgeblich sind die Auskünfte der zuständigen Behörde und die Bedingungen (AKB) Ihres Versicherers. Stand: Oktober 2026.

Quellen