Winterreifenpflicht: was gilt, was es kostet und wie die Kfz-Versicherung bei Sommerreifen reagiert
In Deutschland gibt es keinen festen Stichtag für Winterreifen – sondern eine Pflicht, die sich nach dem Wetter richtet. Wer bei Glätte mit Sommerreifen erwischt wird, zahlt Bußgeld und bekommt einen Punkt. Teurer kann es nach einem Unfall werden: Zwar zahlt die Kfz-Haftpflicht den Schaden des Unfallgegners immer, doch die Kasko kann kürzen und die eigene Haftpflicht unter Umständen Geld zurückfordern. Hier lesen Sie, welche Regeln gelten und welche Folgen falsche Reifen für Ihren Versicherungsschutz haben können.
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Wann gilt die Winterreifenpflicht?
Die Pflicht ist situativ (§ 2 Absatz 3a StVO): Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte dürfen Sie ein Auto nur fahren, wenn alle Räder mit wintertauglichen Reifen ausgerüstet sind. Ein festes Datum nennt das Gesetz nicht. Als Faustregel gilt „von O bis O" – etwa von Oktober bis Ostern. Wer keine Winterreifen aufziehen möchte, muss bei winterlichen Straßenverhältnissen das Auto stehen lassen.
Welche Reifen erlaubt sind
- Alpine-Symbol: Als wintertauglich gelten Reifen mit dem Alpine-Symbol (Bergpiktogramm mit Schneeflocke) nach § 36 Absatz 4 StVZO. Das gilt auch für Ganzjahresreifen mit diesem Symbol.
- M+S allein reicht nicht mehr: Reifen, die nur mit „M+S" gekennzeichnet sind, durften nach der Übergangsregel höchstens bis zum 30. September 2024 genutzt werden. Seit dem 1. Oktober 2024 erfüllen sie die Winterreifenpflicht nicht mehr.
- Profiltiefe: Gesetzlich vorgeschrieben sind mindestens 1,6 Millimeter. Experten empfehlen, Winterreifen schon bei etwa 4 Millimetern zu ersetzen, weil der Grip bei Schnee mit abnehmendem Profil stark nachlässt.
Bußgeld und Punkte
| Verstoß | Regelsatz | Punkte |
|---|---|---|
| Fahren bei winterlichen Verhältnissen ohne wintertaugliche Reifen | 60 € | 1 |
| … mit Behinderung anderer | 80 € | 1 |
| Halter ordnet die Fahrt an oder lässt sie zu | 75 € | 1 |
Quelle: Bußgeldkatalog (BKatV), laufende Nummern 5a, 5a.1 und 213a. Kommt es zu Gefährdung oder Sachschaden, sind höhere Bußgelder möglich.
Unfall mit Sommerreifen: was die Versicherung zahlt
- Kfz-Haftpflicht: Sie zahlt den Schaden des Unfallopfers in jedem Fall. Gegenüber Ihnen als Versicherungsnehmer kann sie aber bei einer Pflichtverletzung Rückgriff nehmen – laut HUK-COBURG mit bis zu 5.000 Euro.
- Vollkasko: Den Schaden am eigenen Auto kann die Kasko kürzen, wenn Sie grob fahrlässig gehandelt haben – etwa wenn Sie bei Schneeglätte bewusst mit Sommerreifen losfahren (§ 81 VVG, Musterbedingungen AKB A.2.9.1). Die Kürzung richtet sich nach der Schwere des Verschuldens. Viele Tarife verzichten ganz oder teilweise auf diesen Einwand – prüfen Sie Ihre Bedingungen.
- Teilkasko: Auch hier gilt die Regel zur groben Fahrlässigkeit, wenn der Schaden darauf beruht.
- Als Unfallopfer: Sind Sie selbst unverschuldet beteiligt, aber mit Sommerreifen unterwegs, kann Ihnen eine Mithaftung angerechnet werden, wenn die falsche Bereifung zum Schaden beigetragen hat – etwa durch einen längeren Bremsweg. Dann ersetzt die gegnerische Versicherung nur einen Teil Ihres Schadens.
Ein Unfall, bei dem Ihre Haftpflicht oder Vollkasko zahlt, führt außerdem zu einer Rückstufung Ihrer SF-Klasse: Rückstufung nach Unfall. Was nach einem Unfall zu tun ist: Unfall – was tun?
Worauf Sie im Tarif achten sollten
- Verzicht auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit in der Kasko – und ob er ausnahmslos gilt oder bestimmte Fälle ausnimmt.
- Wildschäden und Glatteis-Unfälle: Ein Zusammenstoß mit Haarwild ist über die Teilkasko versichert; ein Rutschunfall ohne Fremdeinwirkung nur über die Vollkasko. Mehr dazu: Teilkasko oder Vollkasko?
- Selbstbeteiligung: Gerade im Winter mit kleineren Blechschäden lohnt ein Blick darauf, ob eine höhere Selbstbeteiligung zum eigenen Budget passt: Kfz-Versicherung sparen.
Häufige Fragen zur Winterreifenpflicht
Gibt es in Deutschland eine Winterreifenpflicht?
Ja, aber keine nach Datum. Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte müssen alle Räder wintertaugliche Reifen haben.
Sind M+S-Reifen noch erlaubt?
Nicht mehr als Winterreifen. Seit dem 1. Oktober 2024 ist das Alpine-Symbol nötig. Reifen nur mit M+S-Kennzeichnung gelten bei winterlichen Verhältnissen nicht mehr als ausreichend.
Zahlt die Versicherung bei einem Unfall mit Sommerreifen?
Die Haftpflicht zahlt den Schaden des Unfallgegners immer, kann aber bis zu einem begrenzten Betrag Rückgriff nehmen. Die Kasko kann bei grober Fahrlässigkeit kürzen, sofern Ihr Tarif nicht darauf verzichtet.
Wie hoch ist das Bußgeld ohne Winterreifen?
60 Euro und ein Punkt, mit Behinderung 80 Euro und ein Punkt. Der Halter, der die Fahrt zulässt, zahlt 75 Euro und bekommt ebenfalls einen Punkt.
Sind Ganzjahresreifen erlaubt?
Ja, wenn sie das Alpine-Symbol tragen. Dann erfüllen sie die Winterreifenpflicht.
Nächster Schritt
Vor dem Winter prüfen, ob Ihr Kasko-Tarif bei grober Fahrlässigkeit leistet? Vergleichen Sie Tarife nach PLZ. Kfz-Versicherung nach PLZ vergleichen
Hinweis: Allgemeine Information ohne Gewähr, keine Rechts- oder Versicherungsberatung. Bußgelder nach dem Stand des Bußgeldkatalogs; ob und wie weit eine Versicherung kürzt oder Rückgriff nimmt, hängt vom Einzelfall und von den Bedingungen (AKB) Ihres Vertrags ab. Stand: Oktober 2026.
Quellen
- Straßenverkehrs-Ordnung § 2 Absatz 3a: Winterreifenpflicht
- Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung § 36: Reifen, Alpine-Symbol, Profiltiefe
- Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV), Anlage
- GTÜ informativ: Winterreifen (PDF)
- HUK-COBURG: Winterreifenpflicht
- Versicherungsvertragsgesetz § 81: Herbeiführung des Versicherungsfalles